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BFSG: Digitale Barrierefreiheit für Unternehmen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet deutsche Unternehmen zur digitalen Barrierefreiheit. Erfahren Sie, was das Gesetz für Ihr Unternehmen bedeutet, welche Anforderungen gelten und wie Sie Compliance sicherstellen.

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act). Es verpflichtet Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.

Das Gesetz ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Es betrifft alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher (B2C) in Deutschland anbieten. Die technische Grundlage bilden die WCAG 2.2 AA Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines).

Ziel des BFSG ist es, Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen und damit die gesellschaftliche Teilhabe zu stärken.

Wen betrifft das BFSG?

Das BFSG gilt für Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher richten. Diese Branchen sind besonders betroffen:

E-Commerce

Online-Shops und Marktplätze

Banken & Finanzen

Online-Banking und Finanzdienstleistungen

Telekommunikation

Mobilfunk- und Internetanbieter

Transportdienste

Buchungsplattformen und Fahrplaninformationen

E-Books

Digitale Publikationen und Leseplattformen

Digitale Dienste

B2C-Websites und Web-Applikationen

Ausnahme: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro sind vom BFSG ausgenommen.

BFSG-Selbstcheck: Sind Sie betroffen?

Beantworten Sie vier kurze Fragen, um herauszufinden, ob das BFSG für Ihr Unternehmen gilt.

Bieten Sie Produkte oder Dienstleistungen online an?

Richtet sich Ihr Angebot an Verbraucher (B2C)?

Haben Sie mehr als 10 Mitarbeiter?

Beträgt Ihr Jahresumsatz mehr als 2 Mio. €?

WCAG 2.2 AA — Die technische Grundlage

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) definieren vier Grundprinzipien der Barrierefreiheit.

Wahrnehmbar (Perceivable)

Informationen und Bestandteile der Benutzeroberfläche müssen so dargestellt werden, dass sie von allen Nutzern wahrgenommen werden können.

Bedienbar (Operable)

Alle Funktionen der Benutzeroberfläche müssen per Tastatur und anderen Eingabemethoden bedienbar sein.

Verständlich (Understandable)

Informationen und Bedienung müssen verständlich sein. Texte müssen lesbar und die Funktionsweise vorhersehbar sein.

Robust (Robust)

Inhalte müssen so aufbereitet sein, dass sie von verschiedenen Benutzeragenten und assistiven Technologien interpretiert werden können.

Wichtige Erfolgskriterien

KriteriumBeschreibungStufe
1.1.1 Nicht-Text-InhaltAlle Bilder und nicht-textlichen Inhalte benötigen Alternativtexte.A
1.4.3 Kontrast (Minimum)Text muss ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 aufweisen.AA
1.4.11 Nicht-Text-KontrastGrafische Elemente und UI-Komponenten benötigen ein Kontrastverhältnis von 3:1.AA
2.1.1 TastaturAlle Funktionen müssen per Tastatur erreichbar und bedienbar sein.A
2.4.4 Linkzweck (im Kontext)Der Zweck eines Links muss aus dem Linktext oder seinem Kontext erkennbar sein.A
3.1.1 Sprache der SeiteDie Hauptsprache der Seite muss im HTML-Code angegeben sein.A
4.1.2 Name, Rolle, WertUI-Komponenten müssen Name, Rolle und Zustand korrekt an assistive Technologien übermitteln.A

Fristen und Termine

Juni 2019

EU-Richtlinie 2019/882

Der European Accessibility Act wird vom Europäischen Parlament verabschiedet.

Juli 2021

BFSG verabschiedet

Deutschland setzt die EU-Richtlinie mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in nationales Recht um.

28. Juni 2025

BFSG in Kraft

Das Gesetz tritt vollständig in Kraft. Unternehmen müssen alle Anforderungen erfüllen.

Was passiert bei Nichteinhaltung?

Die Konsequenzen bei Verstößen gegen das BFSG sind erheblich. Unternehmen sollten frühzeitig handeln.

Bußgelder bis zu 100.000 Euro

Bei Verstößen gegen das BFSG können Bußgelder in erheblicher Höhe verhängt werden.

Abmahnungen

Wettbewerber und Verbraucherschutzverbände können rechtliche Schritte einleiten.

Reputationsschaden

Mangelnde Barrierefreiheit kann das Vertrauen von Kunden und Partnern beschädigen.

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Häufig gestellte Fragen zum BFSG

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